Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie als Kommune in den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 80.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden, Zweckverbände sowie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: 20.000 € – 80.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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