VeröffentlichtZuschuss

Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Kommune in den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune bei Investitionen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur mit gigabitfähigen Breitbandnetzen in Gebieten des Landes, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bisher nicht gelungen ist. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Ausbau kommunaler passiver Breitbandinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität, vor allem Gigabitnetze (Betreibermodell), kommunale Finanzierungsbeteiligungen an Investitionen von privaten Netzbetreibern in den Ausbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität (Wirtschaftlichkeitslückenförderung), Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Betreibermodells oder einer kommunale Finanzierungsbeteiligung zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt beim Betreibermodell und der Wirtschaftlichkeitslückenförderung 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 80 Millionen je Vorhaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 200.000 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze); bei Netzplanungen, Machbarkeitsuntersuchungen oder Beratungsleistungen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 200.000 je Vorhaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 12.500 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). Sie bringen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten ein. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor der Auswahl eines Bewerbers im wettbewerblichen Verfahren schriftlich oder elektronisch an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 80.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden, Zweckverbände sowie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen

Wer kann Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen?

Förderbetrag: 20.000 € – 80.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 80.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz