Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Kommune können Zuschüsse für den Ausbau gigabitfähiger Breitbandnetze beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 80.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden, Zweckverbände sowie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen
Wer kann Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen?
Förderbetrag: 20.000 € – 80.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 80.000.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz