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AusgelaufenZuschuss

Breitbandinfrastrukturausbau — Zuschuss – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Freistaat Thüringen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen im Freistaat Thüringen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, privatrechtlich organisierte Gesellschaften in öffentlicher Eigentümerschaft.

Was wird gefördert?

Zweck der Förderung ist die Unterstützung des Ausbaus einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur im Freistaat Thüringen. Gefördert werden u. a. kommunale Gebietskörperschaften. Die Förderung umfasst die Schließung von Versorgungslücken, den Auf- und Ausbau von Breitbandinfrastrukturen in Gebieten ohne gigabitfähiges Netz sowie die Deckung von Wirtschaftlichkeitslücken für private Betreiber. Nicht förderfähig sind Kosten für Infrastrukturanlagen ohne diskriminierungsfreien Zugang und Grunderwerbskosten.

Frist und Status

Das Programm ist derzeit ausgelaufen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Thüringen.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände oder privatrechtlich organisierte Gesellschaften in öffentlicher Eigentümerschaft.

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Häufige Fragen zu Breitbandinfrastrukturausbau — Zuschuss

Wer kann Breitbandinfrastrukturausbau — Zuschuss beantragen?

kommunale Gebietskörperschaften, privatrechtlich organisierte Gesellschaften in öffentlicher Eigentümerschaft

Bis wann kann man Breitbandinfrastrukturausbau — Zuschuss beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 20. April 2026.

Wer ist Fördergeber von Breitbandinfrastrukturausbau — Zuschuss?

Fördergeber ist Freistaat Thüringen. Quelle: tab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
20. April 2026
Förderregion
Thüringen