Dieses Programm ist ausgelaufen.
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Breitbandinfrastrukturausbau — Zuschuss – Förderung in Thüringen
Fördergeber: Freistaat Thüringen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen im Freistaat Thüringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, privatrechtlich organisierte Gesellschaften in öffentlicher Eigentümerschaft.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Das Programm ist derzeit ausgelaufen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Thüringen.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände oder privatrechtlich organisierte Gesellschaften in öffentlicher Eigentümerschaft.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Breitbandinfrastrukturausbau — Zuschuss
Wer kann Breitbandinfrastrukturausbau — Zuschuss beantragen?
kommunale Gebietskörperschaften, privatrechtlich organisierte Gesellschaften in öffentlicher Eigentümerschaft
Bis wann kann man Breitbandinfrastrukturausbau — Zuschuss beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 20. April 2026.
Wer ist Fördergeber von Breitbandinfrastrukturausbau — Zuschuss?
Fördergeber ist Freistaat Thüringen. Quelle: tab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 20. April 2026
- Förderregion
- Thüringen