Förderung der Tourismusentwicklung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen
Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt zur Schaffung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei –.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine und gemeinnützige Gesellschaften mit touristischer Ausrichtung.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Tourismusentwicklung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Tourismusentwicklung
Wer kann Förderung der Tourismusentwicklung beantragen?
Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Tourismusentwicklung?
Förderbetrag: –. Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Tourismusentwicklung?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- –
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt