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Förderung der Tourismusentwicklung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen

Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt zur Schaffung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Tourismusentwicklung werden unter anderem touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes sowie Projekte zur Stärkung der touristischen Netzwerke und der fünf touristischen Regionalverbände gefördert. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes und beträgt bis zu 90 Prozent der Projektkosten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei .

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine und gemeinnützige Gesellschaften mit touristischer Ausrichtung.

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Häufige Fragen zu Förderung der Tourismusentwicklung

Wer kann Förderung der Tourismusentwicklung beantragen?

Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Tourismusentwicklung?

Förderbetrag: –. Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Tourismusentwicklung?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt