VeröffentlichtBauten und Denkmalschutz

Förderung der Stiftung Deutscher Denkmalschutz – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt Sanierungsprojekte für Denkmale in Deutschland, insbesondere für private und kommunale Eigentümer, mit individuell bewilligten Fördermitteln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Rund 600 Sanierungsprojekte fördert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz jährlich im gesamten Bundesgebiet. Die Unterstützung kommt Denkmalen aller Arten zugute.

Zielgruppen/Bedingungen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hilft als Förderstiftung dort, wo Eigentümer nicht in der Lage sind, den Erhalt eines Denkmals alleine zu bewältigen. Sie fördert dabei bevorzugt Denkmale im Besitz von Privatpersonen, privaten Einrichtungen, Fördervereinen, Kirchengemeinden und Kommunen, um die Eigentümer bei der anspruchsvollen Aufgabe, historische Bausubstanz zu erhalten, zu unterstützen. Ihre Mittel sollen nicht vordringlich dazu dienen, die öffentliche Hand von ihrer Verantwortung für die Pflege und Zukunftssicherung unseres Kulturerbes zu entheben. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die positive Bewertung des Denkmals durch die zuständigen Fachbehörden. Über Höhe und Umfang einer Förderung entscheidet die Stiftung alleine und unabhängig. Die Beteiligung an den Kosten erfolgt nicht nach festen Prozentsätzen, vielmehr wird jede Fördersumme für konkret geplante Maßnahmen innerhalb eines Jahres bewilligt. Qualifizierte Projektreferenten und -architekten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz begleiten sowohl die Vorbereitungen als auch die Durchführung der Maßnahmen, um eine angemessene Verwendung der Mittel ebenso sicherzustellen wie eine denkmalpflegerisch hochwertige Umsetzung der Maßnahmen. Pro Projekt begleiten jeweils ein Referent und ein Architekt der Stiftung die Sanierungsarbeiten.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Stiftung bittet vor der Antragstellung um telefonische Kontaktaufnahme. Förderanträge können jährlich bis zum 31. August eingereicht werden. Für hochwassergeschädigte Denkmale kann Hilfe ganzjährig beantragt werden. Nach einer Begutachtung durch die Stiftung und eine Bewertung durch die Wissenschaftliche Kommission erhalten Antragsteller im Frühjahr des kommenden Jahres eine Förderzusage oder -absage. Fördervoraussetzung ist das Stellen eines formalen Antrags auf finanzielle Förderung an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Soweit nicht der Eigentümer oder Verfügungsberechtigte selbst Antragsteller ist, muss der Antragsteller von diesem bevollmächtigt sein.

Weitere Informationen

  • Link zur Förderung
  • • FAQ

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. 31. August 2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

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Häufige Fragen zu Förderung der Stiftung Deutscher Denkmalschutz

Wer kann Förderung der Stiftung Deutscher Denkmalschutz beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Bis wann kann man Förderung der Stiftung Deutscher Denkmalschutz beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. 31. August 2026

Wer ist Fördergeber von Förderung der Stiftung Deutscher Denkmalschutz?

Fördergeber ist Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Bauten und Denkmalschutz
Antragsfrist
31. August 2026
Förderregion
Bundesweit