Förderung der PwC-Stiftung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: PwC-Stiftung im Stifterverband
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die PwC-Stiftung fördert innovative Projekte der ästhetischen Kulturbildung für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Zielgruppen sind gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen, die kreative und partizipative Ansätze verfolgen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
- Themensetzung: Thema im Bereich kultureller und/oder werteökonomischer Bildung
- Innovation: Neue Formen der Vermittlung (z. B. anhand neuer Medien), aktuelle methodische Ansätze, die Modellcharakter haben und Impulse setzen. Kreativität, Vielfalt und intersektionales Denken sind gefragt.
- Partizipation: Das Projekt basiert auf weitreichenden Mitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche als Akteure. Sie können über Formen, Inhalte und Repräsentation mitentscheiden. Selbstbestimmtes und ergebnisoffenes Lernen wird angestrebt: die Teilnehmenden erarbeiten sich die Antworten und Resultate selbst, Stichwort: Forschendes Lernen / Deeper Learning.
- Hebelwirkung und Breitenwirkung: Eine möglichst hohe Zahl an Kindern und Jugendlichen aus allen Schichten und unterschiedlichen Kontexten wird angesprochen. Diversität ist wichtig. Keine Begabtenförderung, sondern Breitenbildung.
- Nachhaltigkeit: Das Projekt hat einen langfristigen Einfluss und kann unabhängig von Stiftungsmitteln weiterlaufen. Entfaltung von regionaler/überregionaler Bedeutung und Wirksamkeit. Stichwort: Verstetigung.
- Qualität: Neben der künstlerischen/wirtschaftsethischen sowie pädagogisch-partizipativen ist die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.
- Natürliche Personen (z.B. freischaffende Künstler, freie Künstlerkollektive)
- kommerziell ausgerichtete Vorhaben und Institutionen (z.B. Träger als GmbH)
- Träger ohne Sitz in Deutschland
- Projektstart vor der Entscheidung des Vorstandes
Folgende Förderkriterien sollte Ihr Projektvorhaben erfüllen
Folgende Kriterien führen zum Ausschluss von einer Förderung
Formale Ausschlusskriterien
Alter der geförderten Zielgruppe• Kinder im Kindergarten- und Vorschulalter
Fehlende dokumentierte Gemeinnützigkeit des Trägers
Internationale Projekte
Rückwirkende Förderung von Projekten
Schließen von Etatlücken der öffentlichen Hand
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Lesen Sie sich die Informationen zu den Förderkriterien sorgfältig durch und überprüfen Sie, ob Ihr Vorhaben die Förder- und Qualitätskriterien erfüllt.
- Beachten Sie dabei auch die Förderrichtlinien .
- Bei Fragen nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Stiftung auf.
- Füllen Sie das Formular zur Vorabanfrage vollständig aus und schicken Sie es frühestmöglich bis spätestens zum 1. März bzw. 1. September ab.
- Vorabanfragen werden laufend entgegen genommen.
- Hinweis: Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Zusendung Ihrer Vorabanfrage. Erfolgt die Zusendung erst kurz vor dem 1. März bzw. 1. September, müssen Sie damit rechnen, dass die Rückmeldung erst kurz vor der Abgabefrist für den Förderantrag erfolgt. Eine Antragsberatung seitens der Stiftung ist dann leider nicht mehr möglich.
- Die Stiftung versendet eine Eingangsbestätigung und prüft Ihren Antrag. Bei Rückfragen werden Sie kontaktiert.
- Die Prüfung Ihrer Anfrage benötigt Zeit. Wenden Sie sich daher bitte frühzeitig vor der Abgabefrist mit ihrer Vorabanfrage an die Stiftung (siehe Schritt 1).
- Bei positiver Bewertung Ihrer Vorabanfrage erhalten Sie das Antragsformular mit Anlagen. Bei negativer Bewertung erhalten Sie eine Absage.
- Das Antragsformular muss richtig und vollständig ausgefüllt und mit dem ausführlichen Kosten- und Finanzplan und einem Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid bis zur Frist am 15. März bzw. 15. September an antrag@pwc-stiftung.de versendet werden.
- Wenn weitere Unterlagen benötigt werden, werden Sie darüber informiert.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass unvollständige Förderanträge nicht bearbeitet und berücksichtigt werden können.
1. Schritt
2. Schritt
3. Schritt
Weitere Informationen
- Link zur Förderung
• Link zur Vorabanfrage
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 1. März 2027. 1. September 2026 1. März 2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: PwC-Stiftung im Stifterverband.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der PwC-Stiftung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der PwC-Stiftung
Wer kann Förderung der PwC-Stiftung beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Bis wann kann man Förderung der PwC-Stiftung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 1. März 2027. 1. September 2026 1. März 2027
Wer ist Fördergeber von Förderung der PwC-Stiftung?
Fördergeber ist PwC-Stiftung im Stifterverband. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Bildung, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik
- Antragsfrist
- 1. März 2027
- Förderregion
- Bundesweit