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Förderung der Personalkosten – Förderung in Bundesland Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 17 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Bereitstellung von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit finanziellen Mitteln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte, freie Träger der Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Bereitstellung von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit finanziellen Mitteln aus dem Programm zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit dem Ziel der Absicherung stabiler Beschäftigungsverhältnisse mit sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Einführung einer Jugendhilfeplanung in diesen Handlungsfeldern unter Beteiligung der freien Träger, Fachlichkeit durch Professionalisierung sowie Einführung von Instrumenten der Qualitätssicherung und -entwicklung. Die Jugendämter setzen die Mittel entsprechend der eigenen Jugendhilfeplanung für Träger und Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsgebiet ein, die Antragstellung läuft über die Jugendämter.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

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Häufige Fragen zu Förderung der Personalkosten

Wer kann Förderung der Personalkosten beantragen?

Landkreise, kreisfreie Städte, freie Träger der Jugendhilfe

Wer ist Fördergeber von Förderung der Personalkosten?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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Förderregion
Bundesland Brandenburg