Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 62 Tagen
Das BMWE fördert die Entwicklung und den Bau von Demonstrationsanlagen in der industriellen Bioökonomie.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.200.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_biooekonomie“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Förderberechtigte sind Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: bis 2.200.000 €. Förderquote: 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie zur Gruppe „bmwe_biooekonomie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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