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Förderung der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sichert die fachliche Qualität der Angebote und unterstützt die sozial- und fachpolitische Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege gemäß § 5 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I. Hierzu werden Zuwendungen zur Förderung der sechs Spitzenverbände auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Brandenburg in Höhe von jährlich 1,4 Millionen Euro gewährt. Grundlage der Förderung ist der Abschluss einer dreijährigen Fördervereinbarung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.400.000 € – 1.400.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Förderung der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg

Wer kann Förderung der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg beantragen?

Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg?

Förderbetrag: 1.400.000 € – 1.400.000 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.400.000 € – 1.400.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg