Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Zuschüsse zur Förderung der Forschung im Bereich Quantentechnologien.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen.
Die Antragsfrist wird jährlich im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bekannt gegeben.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_quantentechnologien“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Die Antragsfrist wird jährlich im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bekannt gegeben.
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Forschung zu Quantentechnologien im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips zur Gruppe „bmftr_quantentechnologien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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