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Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen

Zuschüsse für interdisziplinäre Forschungsvorhaben im Bereich der Sozialpolitik.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Forschungsvorhaben zur Sozialpolitik. Gefördert werden interdisziplinäre Projekte aus der Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaft. Sie bekommen den Zuschuss für Einzel- oder Verbundprojekte, Promotionen und Stiftungsprofessuren zu den folgenden Themen. Das BMAS veröffentlicht verschiedene Förderbekanntmachungen zu einzelnen Förderbereichen. Für den Antrag durchlaufen Sie ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe reichen Sie eine Projektskizze/Interessenbekundung zu festgesetzten Terminen bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Fachstelle für Fördermittel des Bundes - Fachbereich Bund) ein, die für das BMAS die administrative Abwicklung des Förderprogramms übernommen hat.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %.

Frist und Status

Interessenbekundungen und Förderanträge können nach Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_forschung_sozialpolitik". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger können ausschließlich Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung oder Forschungsinfrastruktur sein.

Es muss eine Projektleiterin oder ein Projektleiter mit einschlägiger Expertise eingesetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze/Interessenbekundung,Finanzierungsplan,Kooperationsvereinbarung

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Häufige Fragen zu Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik

Wer kann Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik?

Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik beantragen?

Interessenbekundungen und Förderanträge können nach Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik zur Gruppe „bmas_forschung_sozialpolitik". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit