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Förderung der Familienerholung – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und mit Ihrer Familie einen familiengerechten Urlaub zu tragbaren Preisen verbringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien mit geringem Einkommen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Sie einen Familienurlaub planen oder an einer Familienfreizeit teilnehmen möchten. Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder müssen besonderen Belastungen ausgesetzt sein. Sie erhalten eine Förderung für den Aufenthalt in Familienferienstätten oder anderen geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz, in familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 25,00 EUR pro Kind oder 30,00 EUR für Kinder mit wesentlichen Behinderungen je Tag. Abhängig von Ihrem Einkommen und möglichen außergewöhnlichen Belastungen können Sie noch weitere Zuschüsse bekommen. Ihr Antrag wird vom jeweiligen Träger beziehungsweise der jeweiligen Einrichtung der Familienerholung an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gerichtet.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 25 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der Familienerholung

Wer kann Förderung der Familienerholung beantragen?

Familien mit geringem Einkommen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Familienerholung?

Förderbetrag: ab 25 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Familienerholung?

Fördergeber ist Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 25 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz