Förderung der Familienerholung – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und mit Ihrer Familie einen familiengerechten Urlaub zu tragbaren Preisen verbringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien mit geringem Einkommen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 25 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Familienerholung"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Familienerholung
Wer kann Förderung der Familienerholung beantragen?
Familien mit geringem Einkommen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Familienerholung?
Förderbetrag: ab 25 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Familienerholung?
Fördergeber ist Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 25 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz