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Förderung der Familienerholung – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Familien mit geringem Einkommen können Zuschüsse für einen familiengerechten Urlaub erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien mit geringem Einkommen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Sie einen Familienurlaub planen oder an einer Familienfreizeit teilnehmen möchten. Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder müssen besonderen Belastungen ausgesetzt sein. Sie erhalten eine Förderung für den Aufenthalt in Familienferienstätten oder anderen geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz, in familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Die Höhe des Zuschusses beträgt 25,00 EUR pro Kind oder 30,00 EUR für Kinder mit wesentlichen Behinderungen je Tag. Abhängig von Ihrem Einkommen und möglichen außergewöhnlichen Belastungen können Sie noch weitere Zuschüsse bekommen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 25 € – 30 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten.

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Häufige Fragen zu Förderung der Familienerholung

Wer kann Förderung der Familienerholung beantragen?

Familien mit geringem Einkommen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Familienerholung?

Förderbetrag: 25 € – 30 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Familienerholung?

Fördergeber ist Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25 € – 30 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz