Fördergeber: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 140 Tagen
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und mit Ihrer Familie einen familiengerechten Urlaub zu tragbaren Preisen verbringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Familien mit geringem Einkommen.
Der Förderbetrag liegt bei ab 25 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten.
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Jetzt Projekt prüfenFamilien mit geringem Einkommen
Förderbetrag: ab 25 €.
Fördergeber ist Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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