Förderung der Familienerholung – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Familien mit geringem Einkommen können Zuschüsse für einen familiengerechten Urlaub erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien mit geringem Einkommen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 25 € – 30 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Familienerholung
Wer kann Förderung der Familienerholung beantragen?
Familien mit geringem Einkommen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Familienerholung?
Förderbetrag: 25 € – 30 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Familienerholung?
Fördergeber ist Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25 € – 30 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz