Antrag möglichBildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Kinder und Jugendliche, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz
Förderung der Doris-Wuppermann-Stiftung – Förderung in Bundesweit
Die Doris-Wuppermann-Stiftung fördert politisches Engagement junger Menschen durch Projekte in verschiedenen sozialen und politischen Themenfeldern. Antragsberechtigt sind junge Menschen und gemeinnützige Körperschaften.
Die Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr politisches Engagement unterstützen. Dazu fördert und ermöglicht Sie im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung engagierter junger Menschen.
Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern
Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen
Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit
Klimaschutz demokratisch gestalten
Erinnerungskultur bewahren
Zielgruppen/Bedingungen
Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen. Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Vereine (e.V.) oder kommunale Jugendeinrichtungen.
Die Initiative, die den Antrag stellt, muss rechtsfähig und gemeinnützig sein. Initiativen, die nicht rechtsfähig sind, sollten sich bitte einen gemeinnützigen Träger suchen. Anträge werden laufend entgegengenommen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Für die Beantragung von Fördermitteln muss das Antragsformular verwendet werden.
Für die Bestätigung der Gemeinnützigkeit und Rechtsfähigkeit der Antragstellenden müssen folgende Unterlagen mit eingereicht werden:
1. die Satzung/Gesellschaftervertrag,
2. der Vereins-/ Stiftungs-/ Handelsregisterauszug,
3. der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts,
4. die Kontaktinformationen, Postadresse sowie Trägerkontodaten.
Die Anträge werden per E-Mail an die Stiftung gerichtet: foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de
Die Entscheidung über die Förderung treffen der Vorstand oder die von ihm dazu Beauftragten. Über die Förderentscheidung werden die Antragstellenden per E-Mail benachrichtigt.
Bei allen Veröffentlichungen geförderter Projekte ist auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen.
Weitere Informationen
Download Antragsformular
• Link zur Förderung
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Doris-Wuppermann-Stiftung c/o Stephan Römer, RBT Bölke Römer Memmler PartG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Rechtsanwälte.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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