Fördergeber: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur in ländlichen Gebieten zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Städte, Kreise, kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
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Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Kreise, kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Schleswig-Holstein.
Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die jeweils geltenden Fördergrundsätze des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ berücksichtigen.Bei Projekten zur Mitverlegung von Leerrohren gilt: Innerhalb der nächsten 3 Jahre ist keine Versorgung mit einem Glasfasernetz durch ein Telekommunikationsunternehmen – auch unter Nutzung aller regulatorischen Mittel – zu erwarten.Ihre Baumaßnahmen an Ver- und/oder Entsorgungsleitungen sind förderfähig, wenn sie mindestens 1.000 Meter betragen und wenn deren anfänglich geplante Dauer 8 Wochen überschreitet.Es hat sich kein privater Marktteilnehmer für eine Mitverlegung entschieden.Sie müssen ein plausibles Anschlusskonzept vorlegen.Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre ab dem auf die Schlusszahlung folgenden Jahresbeginn.
Ihre externen Planungs- und Beratungsleistungen müssen im Zusammenhang mit Breitbandfördervorhaben stehen und für die Herstellung des Gigabit-Netzes erforderlich sein.Sie müssen die Bereitstellung der jeweiligen Infrastruktur beziehungsweise deren Nutzung in einem offenen und transparenten Verfahren ausschreiben und das Vergabeverfahren dokumentieren.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Städte, Kreise, kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 75 %.
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Fördergeber ist Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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