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  4. /Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)
Antrag möglichZuschuss

Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, um eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur in ländlichen Gebieten zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Städte, Kreise, kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie beim landesweiten Ausbau leistungsfähiger, erschwinglicher und hochwertiger Glasfasernetze (FTTB/H) in bislang un- beziehungsweise unterversorgten Gebieten. Sie erhalten die Förderung für die Mitverlegung von Leerrohren, die dem nutzer- und anbieterneutralen Materialkonzept entsprechen, undexterne Planungs- und Beratungsleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen sich mit mindestens 25 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen. Bitte beachten Sie: Die zuwendungsfähigen Kosten für externe Planungs- und Beratungsleistungen dürfen maximal EUR 50.000 pro Gemeinde beziehungsweise maximal EUR 200.000 pro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifende Projekte betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Abteilung 4.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Kreise, kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Schleswig-Holstein.

Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die jeweils geltenden Fördergrundsätze des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ berücksichtigen.Bei Projekten zur Mitverlegung von Leerrohren gilt: Innerhalb der nächsten 3 Jahre ist keine Versorgung mit einem Glasfasernetz durch ein Telekommunikationsunternehmen – auch unter Nutzung aller regulatorischen Mittel – zu erwarten.Ihre Baumaßnahmen an Ver- und/oder Entsorgungsleitungen sind förderfähig, wenn sie mindestens 1.000 Meter betragen und wenn deren anfänglich geplante Dauer 8 Wochen überschreitet.Es hat sich kein privater Marktteilnehmer für eine Mitverlegung entschieden.Sie müssen ein plausibles Anschlusskonzept vorlegen.Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre ab dem auf die Schlusszahlung folgenden Jahresbeginn.

Ihre externen Planungs- und Beratungsleistungen müssen im Zusammenhang mit Breitbandfördervorhaben stehen und für die Herstellung des Gigabit-Netzes erforderlich sein.Sie müssen die Bereitstellung der jeweiligen Infrastruktur beziehungsweise deren Nutzung in einem offenen und transparenten Verfahren ausschreiben und das Vergabeverfahren dokumentieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Anschlusskonzept,Dokumentation des Vergabeverfahrens

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Häufige Fragen zu Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)

Wer kann Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie) beantragen?

Gemeinden, Städte, Kreise, kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)?

Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie) beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)?

Fördergeber ist Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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