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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Beruflichen Bildung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre berufsbildenden Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Verbundausbildung,überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk,überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft,Meisterbonus,überbetriebliche Berufsbildungsstätten,berufliche Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben,Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,Absolventinnen und Absolventen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich,Träger der überbetrieblicher Berufsausbildungsstätten (ÜBS) und Fachverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen je nach Maßnahme bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung der Beruflichen Bildung

Wer kann Förderung der Beruflichen Bildung beantragen?

Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wer ist Fördergeber von Förderung der Beruflichen Bildung?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

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