Fördergeber: Land Brandenburg Lotto GmbH
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 44 Tagen
Die Lottomittel fördern soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Maßnahmen sowie gemeinnützige Projekte im Land Brandenburg.
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Projekte im Land Brandenburg.
Die Förderquote beträgt 20 %.
Anträge sind jederzeit möglich, jedoch auf das laufende Kalenderjahr beschränkt.
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg Lotto GmbH.
Antragsteller können juristische Personen des privaten Rechts sein, die gemeinnützig sind, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landesverwaltung.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinnützige Projekte im Land Brandenburg
Förderquote: 20 %.
Anträge sind jederzeit möglich, jedoch auf das laufende Kalenderjahr beschränkt.
Fördergeber ist Land Brandenburg Lotto GmbH. Quelle: msgiv_brandenburg.
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