Lottomittel für das Gemeinwohl – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Land Brandenburg Lotto GmbH
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Die Lottomittel fördern soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Maßnahmen sowie gemeinnützige Projekte im Land Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Projekte im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge sind jederzeit möglich, jedoch auf das laufende Kalenderjahr beschränkt.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg Lotto GmbH.
Voraussetzungen
Antragsteller können juristische Personen des privaten Rechts sein, die gemeinnützig sind, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landesverwaltung.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lottomittel für das Gemeinwohl
Wer kann Lottomittel für das Gemeinwohl beantragen?
Gemeinnützige Projekte im Land Brandenburg
Bis wann kann man Lottomittel für das Gemeinwohl beantragen?
Anträge sind jederzeit möglich, jedoch auf das laufende Kalenderjahr beschränkt.
Wer ist Fördergeber von Lottomittel für das Gemeinwohl?
Fördergeber ist Land Brandenburg Lotto GmbH. Quelle: msgiv_brandenburg.
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