Lottomittel für das Gemeinwohl – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Land Brandenburg Lotto GmbH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Die Lottomittel fördern soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Maßnahmen sowie gemeinnützige Projekte im Land Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Organisationen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %.
Frist und Status
Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg Lotto GmbH.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen gemeinnützig sein und das Projekt muss im Land Brandenburg durchgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lottomittel für das Gemeinwohl
Wer kann Lottomittel für das Gemeinwohl beantragen?
Gemeinnützige Organisationen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Lottomittel für das Gemeinwohl?
Förderquote: 20 %.
Bis wann kann man Lottomittel für das Gemeinwohl beantragen?
Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Lottomittel für das Gemeinwohl?
Fördergeber ist Land Brandenburg Lotto GmbH. Quelle: msgiv_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg