Fördergeber: Land Brandenburg Lotto GmbH
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Lottomittel fördern soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Maßnahmen sowie gemeinnützige Projekte im Land Brandenburg.
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Projekte im Land Brandenburg.
Anträge sind schriftlich zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg Lotto GmbH.
Antragsteller können juristische Personen des privaten Rechts sein, soweit sie gemeinnützig sind.
Außerdem können juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landesverwaltung (z.
B.
Kommunen) eine Förderung beantragen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Anträge sind schriftlich zu stellen.
Fördergeber ist Land Brandenburg Lotto GmbH. Quelle: msgiv_brandenburg.
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