Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 37 Tagen
Gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport können mit Lottomitteln gefördert werden.
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, z.B. Kommunen, eingetragene Vereine, Stiftungen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 30.000 €.
Anträge sollen spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).
Durchführung des Projekts im Land Brandenburg, zeitlich begrenzt und in sich abgeschlossen, keine Vollfinanzierung, keine wiederholte Förderung des gleichen Projekts.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenjuristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, z.B. Kommunen, eingetragene Vereine, Stiftungen
Förderbetrag: 2.500 € – 30.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge sollen spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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