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Antrag möglichZuschuss

Förderung aus Lottomitteln – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 37 Tagen

Gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport können mit Lottomitteln gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, z.B. Kommunen, eingetragene Vereine, Stiftungen.

Was wird gefördert?

Förderung aus Lottomitteln für gemeinnützige Projekte, die den sozialen, kulturellen, mildtätigen oder sonstigen gemeinnützigen Zwecken im Land Brandenburg dienen. Gefördert werden ausschließlich zeitlich begrenzte und in sich abgeschlossene Projekte, die keine Haushaltsmittel zur Verfügung haben. Die Zuwendung sollte in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen, es gibt keine Förderobergrenze. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung, wobei die Eigenbeteiligung mindestens bei 20% der Gesamtausgaben liegen sollte.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 30.000 €.

Frist und Status

Anträge sollen spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Durchführung des Projekts im Land Brandenburg, zeitlich begrenzt und in sich abgeschlossen, keine Vollfinanzierung, keine wiederholte Förderung des gleichen Projekts.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Formular Förderanfrage,alle geforderten Anlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung aus Lottomitteln

Wer kann Förderung aus Lottomitteln beantragen?

juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, z.B. Kommunen, eingetragene Vereine, Stiftungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung aus Lottomitteln?

Förderbetrag: 2.500 € – 30.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung aus Lottomitteln beantragen?

Anträge sollen spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung aus Lottomitteln?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer
  • → GRW-G Große Richtlinie
  • → Förderprogramm Kommunaler Straßenbau

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 30.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg

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