Förderung aus Lottomitteln – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport können mit Lottomitteln gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, z.B. Kommunen, eingetragene Vereine, Stiftungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 30.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Voraussetzungen
Die Durchführung des Projekts erfolgt im Land Brandenburg.
Das Projekt ist zeitlich begrenzt und in sich abgeschlossen.
Mit der Durchführung des Projektes wurde bei Anfrage zur Förderung noch nicht begonnen.
Keine Vollfinanzierung, d.h.
die Antragstellenden sollen sich angemessen am Projekt beteiligen.
Keine wiederholte Förderung des gleichen Projekts.
Es stehen keine Haushaltsmittel und auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung aus Lottomitteln
Wer kann Förderung aus Lottomitteln beantragen?
juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, z.B. Kommunen, eingetragene Vereine, Stiftungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung aus Lottomitteln?
Förderbetrag: 2.500 € – 30.000 €. Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung aus Lottomitteln?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 30.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg