Förderung aus Lottomitteln – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport können mit Lottomitteln gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, z.B. Kommunen, eingetragene Vereine, Stiftungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 30.000 €.
Frist und Status
Anträge sollen spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).
Voraussetzungen
Durchführung des Projekts im Land Brandenburg, zeitlich begrenzt und in sich abgeschlossen, keine Vollfinanzierung, keine wiederholte Förderung des gleichen Projekts.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Formular Förderanfrage,alle geforderten Anlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung aus Lottomitteln"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung aus Lottomitteln zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung aus Lottomitteln
Wer kann Förderung aus Lottomitteln beantragen?
juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, z.B. Kommunen, eingetragene Vereine, Stiftungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung aus Lottomitteln?
Förderbetrag: 2.500 € – 30.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung aus Lottomitteln beantragen?
Anträge sollen spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung aus Lottomitteln?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 30.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg