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Förderung aus Lottomitteln – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport können mit Lottomitteln gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, z.B. Kommunen, eingetragene Vereine, Stiftungen.

Was wird gefördert?

Gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport, für die keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und für die auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen, können vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) mit Lottomitteln gefördert werden. Auf die Gewährung von Zuschüssen aus der Glücksspielabgabe (Lotto) besteht indes kein Rechtsanspruch. Gefördert werden können Projekte, die den sozialen, kulturellen, mildtätigen oder sonstigen gemeinnützigen Zwecken im Land Brandenburg dienen und die der Verwirklichung und Förderung der bildungs-, schul-, jugend- und sportpolitischen Ziele des MBJS zu dienen geeignet sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 30.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Voraussetzungen

Die Durchführung des Projekts erfolgt im Land Brandenburg.

Das Projekt ist zeitlich begrenzt und in sich abgeschlossen.

Mit der Durchführung des Projektes wurde bei Anfrage zur Förderung noch nicht begonnen.

Keine Vollfinanzierung, d.h.

die Antragstellenden sollen sich angemessen am Projekt beteiligen.

Keine wiederholte Förderung des gleichen Projekts.

Es stehen keine Haushaltsmittel und auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

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Häufige Fragen zu Förderung aus Lottomitteln

Wer kann Förderung aus Lottomitteln beantragen?

juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, z.B. Kommunen, eingetragene Vereine, Stiftungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung aus Lottomitteln?

Förderbetrag: 2.500 € – 30.000 €. Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung aus Lottomitteln?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 30.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg