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Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm fördert umweltfreundliche Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt umweltfreundliche Bodenstromanlagen, für deren Nutzung keine anderweitige rechtliche Verpflichtung besteht. Gefördert werden Investitionsvorhaben mit stationären und mobilen umweltfreundlichen Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen (GPUs) an Flughäfen sowie FuEuI-Vorhaben: Bodenstromanlagen: Investitionen in stationäre Bodenstromanlagen sowie in mobile, elektrisch betriebene Ground Power Units (e-GPUs) mit Batterie oder Brennstoffzelle, inklusive deren Lade- oder Betankungsinfrastrukturen. FuEuI-Vorhaben: Einzel- und Verbundvorhaben für die Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen im Technologiefeld der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie oder für batterieelektrische Lösungen und deren Ladetechnik in den Bereichen „Demonstration“, „Innovation“ und „Marktvorbereitung“ im Sinne einer „experimentellen Entwicklung“. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000.000 €.

Frist und Status

Die Antragstellung für die spezifischen Aufrufe ist bereits beendet.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_bodenstrom". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.

Antragstellende müssen eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Detaillierte technische Beschreibung des Vorhabens,Fachspezifische Skizzen zur Erläuterung des Innovationsgehalts,Finanzierungsplan,Eigentumsnachweis

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie)

Wer kann Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie)?

Förderbetrag: bis 15.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie) beantragen?

Die Antragstellung für die spezifischen Aufrufe ist bereits beendet.

Wer ist Fördergeber von Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie) zur Gruppe „bmv_bodenstrom". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit