Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm fördert umweltfreundliche Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000.000 €.
Frist und Status
Die Antragstellung für die spezifischen Aufrufe ist bereits beendet.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_bodenstrom". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
Antragstellende müssen eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
Erforderliche Unterlagen
- Detaillierte technische Beschreibung des Vorhabens,Fachspezifische Skizzen zur Erläuterung des Innovationsgehalts,Finanzierungsplan,Eigentumsnachweis
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie)
Wer kann Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie) beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie)?
Förderbetrag: bis 15.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie) beantragen?
Die Antragstellung für die spezifischen Aufrufe ist bereits beendet.
Wer ist Fördergeber von Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie) zur Gruppe „bmv_bodenstrom". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit