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Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 57 Tagen

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels zu beschleunigen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Ziel der Förderung ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z. B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern. Im Fokus liegt die Entwicklung von Konzepten und Planungen im Zusammenhang mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements. Darüber hinaus werden Investitionen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel stehen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen, wie z. B. die Förderung von Stadtgrün, die Entsiegelung von Flächen, die Beschattung von Gebäuden und Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“

Wer kann Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ beantragen?

Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwu_sachsen_anhalt.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt