Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende in der in Land-, Forst- und Hauswirtschaft durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung.
Der Förderbetrag liegt bei 120 € – 2.181 €.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grundlage von Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes.Die Inhalte Ihrer Maßnahme müssen Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung sein.Sie führen Ihre Lehrgänge in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durch.Die Teilnehmenden müssen mindestens 80 Prozent der Lehrgangstage besuchen.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 120 € – 2.181 €.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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