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Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Waldbesitzer können Zuschüsse für den Schutz bedrohter Arten und Lebensräume erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Waldbesitzer, Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer beim Schutz bedrohter oder gefährdeter Tier-, Pflanzen-, Vogelarten und Lebensräume in festgelegten Gebieten des Landes. Sie erhalten die Förderung, wenn Sie vollständig auf forstliche Bewirtschaftung verzichten oder durch waldbauliche Maßnahmen lichtbedürftige Arten und Lebensraumtypen begünstigen und in einer nachfolgenden Ruhephase auf forstliche Bewirtschaftung verzichten. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen EUR 750,00 und EUR 2.500 pro Hektar. Die Bagatellgrenze liegt im Fall eines Nutzungsverzichts bei EUR 2.500 und im Fall von Lichtstellung bei EUR 5.000 je Antrag.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 750 € – 2.500 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende.

Die Waldfläche muss zur Gebietskulisse des europäischen ökologischen Netzes (Natura 2000) gehören und in Rheinland-Pfalz liegen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald

Wer kann Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald beantragen?

Waldbesitzer, Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald?

Förderbetrag: 750 € – 2.500 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
750 € – 2.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz