VeröffentlichtZuschuss

Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer den Lebensraum Wald schützen, indem Sie ihn beispielsweise nicht bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Waldbesitzer, Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer beim Schutz bedrohter oder gefährdeter Tier-, Pflanzen-, Vogelarten und Lebensräume in festgelegten Gebieten des Landes. Sie erhalten die Förderung, wenn Sie vollständig auf forstliche Bewirtschaftung verzichten oder durch waldbauliche Maßnahmen lichtbedürftige Arten und Lebensraumtypen begünstigen und in einer nachfolgenden Ruhephase auf forstliche Bewirtschaftung verzichten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen EUR 750,00 und EUR 2.500 pro Hektar. Die Bagatellgrenze liegt im Fall eines Nutzungsverzichts bei EUR 2.500 und im Fall von Lichtstellung bei EUR 5.000 je Antrag. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das für Sie zuständige Forstamt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 750 € – 2.500 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Waldfläche muss zur Gebietskulisse des europäischen ökologischen Netzes (Natura 2000) gehören und in Rheinland-Pfalz liegen.

Ihre Maßnahmen müssen im Rahmen von Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen (Entwurf oder abgestimmte Fassung) oder vergleichbaren Planungen vorgeschlagen werden.

Sie müssen Ihr Vorhaben freiwillig durchführen und damit die rechtlich verpflichtenden Vorgaben übererfüllen.

Der Verpflichtungszeitraum beträgt 10 Jahre.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die Ihnen zum Zweck des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald

Wer kann Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald beantragen?

Waldbesitzer, Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald?

Förderbetrag: 750 € – 2.500 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
750 € – 2.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz