Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Waldbesitzer können Zuschüsse für den Schutz bedrohter Arten und Lebensräume erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Waldbesitzer, Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 750 € – 2.500 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende.
Die Waldfläche muss zur Gebietskulisse des europäischen ökologischen Netzes (Natura 2000) gehören und in Rheinland-Pfalz liegen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald
Wer kann Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald beantragen?
Waldbesitzer, Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald?
Förderbetrag: 750 € – 2.500 €.
Bis wann kann man Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald?
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 750 € – 2.500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz