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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Wenn Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer den Lebensraum Wald schützen, indem Sie ihn beispielsweise nicht bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Waldbesitzer, Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer beim Schutz bedrohter oder gefährdeter Tier-, Pflanzen-, Vogelarten und Lebensräume in festgelegten Gebieten des Landes. Sie erhalten die Förderung, wenn Sie vollständig auf forstliche Bewirtschaftung verzichten oder durch waldbauliche Maßnahmen lichtbedürftige Arten und Lebensraumtypen begünstigen und in einer nachfolgenden Ruhephase auf forstliche Bewirtschaftung verzichten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen EUR 750,00 und EUR 2.500 pro Hektar. Die Bagatellgrenze liegt im Fall eines Nutzungsverzichts bei EUR 2.500 und im Fall von Lichtstellung bei EUR 5.000 je Antrag. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das für Sie zuständige Forstamt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 750 € – 2.500 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Waldfläche muss zur Gebietskulisse des europäischen ökologischen Netzes (Natura 2000) gehören und in Rheinland-Pfalz liegen.

Ihre Maßnahmen müssen im Rahmen von Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen (Entwurf oder abgestimmte Fassung) oder vergleichbaren Planungen vorgeschlagen werden.

Sie müssen Ihr Vorhaben freiwillig durchführen und damit die rechtlich verpflichtenden Vorgaben übererfüllen.

Der Verpflichtungszeitraum beträgt 10 Jahre.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die Ihnen zum Zweck des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald

Wer kann Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald beantragen?

Waldbesitzer, Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald?

Förderbetrag: 750 € – 2.500 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen
  • → Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen
  • → Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Auf einen Blick

Förderbetrag
750 € – 2.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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