Fördergeber: Land Rheinland-Pfalz
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 142 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie mehr Grünflächen im öffentlichen Raum Ihrer Stadt oder Ihres Dorfes schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 100.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Land Rheinland-Pfalz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, öffentliche Unternehmen sowie sonstige Projektträger, soweit diese kommunale Aufgaben wahrnehmen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommunen, Unternehmen
Förderbetrag: 20.000 € – 100.000 €. Förderquote: 80 %.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber ist Land Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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