Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün) – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Land Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Maßnahmen zur Schaffung von mehr Grünflächen im öffentlichen Raum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, öffentliche Unternehmen sowie sonstige Projektträger, soweit diese kommunale Aufgaben wahrnehmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)
Wer kann Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün) beantragen?
Kommunen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)?
Förderbetrag: 20.000 € – 100.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün) beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)?
Fördergeber ist Land Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz