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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Land Rheinland-Pfalz

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 142 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie mehr Grünflächen im öffentlichen Raum Ihrer Stadt oder Ihres Dorfes schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen, mit denen mehr grüne Freiräume vorrangig im öffentlichen Raum von Siedlungsgebieten geschaffen werden. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote mit Bezug zum Themenbereich Stadt- und Dorfgrün, Entwicklung von Fortbildungsmodulen für kommunales Personal für naturnahe, biodiversitätsrelevante und klimaangepasste Anlage, Gestaltung und Pflege von Stadt- und Dorfgrün, Erstellung von Gutachten und Untersuchungen für mehr Grün und für eine bessere Vernetzung des Grüns in den Städten und Gemeinden, klimaresilienter Ersatz von durch die extreme Trockenheit der vergangenen Jahre abgestorbenen Bäumen und Sträuchern (degradierte Flächen) im innerörtlichen Bereich, Herstellung, Umbau und bauliche Anpassung von Straßenbegleitgrün unter Berücksichtigung der Anforderungen durch den Klimawandel, Pflanzmaßnahmen zur Beschattung und Begrünung öffentlicher Plätze (zum Beispiel Begrünung von Stadtbänken, Bushaltestellen, Schulhöfen, Fußgängerzonen) sowie Pilotprojekte, die das Ziel haben, neue Konzepte, Verfahren oder Ähnliches im Bereich Stadt- und Dorfgrün zu erproben. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 100.000. Bei der Entsiegelung von bisher versiegelten Flächen kann je nach Größe der entsiegelten Fläche der Förderhöchstbetrag um höchstens EUR 10.000 erhöht werden. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 20.000 betragen. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion als obere Naturschutzbehörde.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Rheinland-Pfalz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, öffentliche Unternehmen sowie sonstige Projektträger, soweit diese kommunale Aufgaben wahrnehmen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)

Wer kann Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün) beantragen?

Kommunen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)?

Förderbetrag: 20.000 € – 100.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)?

Fördergeber ist Land Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen
  • → Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen
  • → Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 100.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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