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Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Land Rheinland-Pfalz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Maßnahmen zur Schaffung von mehr Grünflächen im öffentlichen Raum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen, mit denen mehr grüne Freiräume vorrangig im öffentlichen Raum von Siedlungsgebieten geschaffen werden. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote mit Bezug zum Themenbereich Stadt- und Dorfgrün, Entwicklung von Fortbildungsmodulen für kommunales Personal für naturnahe, biodiversitätsrelevante und klimaangepasste Anlage, Gestaltung und Pflege von Stadt- und Dorfgrün, Erstellung von Gutachten und Untersuchungen für mehr Grün und für eine bessere Vernetzung des Grüns in den Städten und Gemeinden, klimaresilienter Ersatz von durch die extreme Trockenheit der vergangenen Jahre abgestorbenen Bäumen und Sträuchern (degradierte Flächen) im innerörtlichen Bereich, Herstellung, Umbau und bauliche Anpassung von Straßenbegleitgrün unter Berücksichtigung der Anforderungen durch den Klimawandel, Pflanzmaßnahmen zur Beschattung und Begrünung öffentlicher Plätze sowie Pilotprojekte, die das Ziel haben, neue Konzepte, Verfahren oder Ähnliches im Bereich Stadt- und Dorfgrün zu erproben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, öffentliche Unternehmen sowie sonstige Projektträger, soweit diese kommunale Aufgaben wahrnehmen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)

Wer kann Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün) beantragen?

Kommunen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)?

Förderbetrag: 20.000 € – 100.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)?

Fördergeber ist Land Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 100.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz