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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Digitalisierung Zuschuss EFRE – Heranführungsprojekte – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie zum ersten Mal ein Digitalisierungsprojekt in Ihrem Kleinstunternehmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen und Angehörige der Freien Berufe in Sachsen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Projekte zur Heranführung Ihres Kleinstunternehmen an Themen der digitalen Transformation. Sie erhalten die Förderung für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung,Anschaffung notwendiger Hardware und Software,Einführung der Lösung einschließlich Schulung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,jedoch maximal EUR 10.000 für eine Projektlaufzeit von bis zu 12 Monaten. Sie erhalten einen Bonus von 10 Prozent, wenn Ihr Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütung zahlt. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei mindestens EUR 5.000 liegen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 10.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gewerblich tätige Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Digitalisierungsprojekt erstmalig in Ihrem Unternehmen durch.

Das heißt, dass Sie bisher keine vergleichbare Zuwendung des Landes oder des Bundes erhalten haben.Sie verbessern mit der Maßnahme nachweislich das Digitalisierungsniveau in Ihrem Unternehmen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Digitalisierung Zuschuss EFRE – Heranführungsprojekte

Wer kann Förderprogramm Digitalisierung Zuschuss EFRE – Heranführungsprojekte beantragen?

Kleinstunternehmen und Angehörige der Freien Berufe in Sachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Digitalisierung Zuschuss EFRE – Heranführungsprojekte?

Förderbetrag: 5.000 € – 10.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Digitalisierung Zuschuss EFRE – Heranführungsprojekte beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Digitalisierung Zuschuss EFRE – Heranführungsprojekte?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 10.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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