Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie zum ersten Mal ein Digitalisierungsprojekt in Ihrem Kleinstunternehmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen und Angehörige der Freien Berufe in Sachsen.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 10.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind gewerblich tätige Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Digitalisierungsprojekt erstmalig in Ihrem Unternehmen durch.
Das heißt, dass Sie bisher keine vergleichbare Zuwendung des Landes oder des Bundes erhalten haben.Sie verbessern mit der Maßnahme nachweislich das Digitalisierungsniveau in Ihrem Unternehmen.
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Jetzt Projekt prüfenKleinstunternehmen und Angehörige der Freien Berufe in Sachsen
Förderbetrag: 5.000 € – 10.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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