Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: staatlich anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 15.840 €.
Frist und Status
Anträge sind bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit Sitz in Brandenburg.
Die theoretische und praktische Ausbildung muss im Land Brandenburg durchgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über erforderliche Ausbildungskapazitäten,Ausbildungsvertrag mit praktischer Ausbildungsstätte
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe
Wer kann Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe beantragen?
staatlich anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe?
Förderbetrag: bis 15.840 €.
Bis wann kann man Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe beantragen?
Anträge sind bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.840 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg