Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen
Wenn Sie Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: staatlich anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg.
Der Förderbetrag liegt bei bis 15.840 €.
Anträge sind bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit Sitz in Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die theoretische und die praktische Ausbildung im Land Brandenburg durchführen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Ausbildungskapazitäten verfügen.
Die Schülerinnen und die Schüler müssen die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und einen Ausbildungsvertrag mit einer praktischen Ausbildungsstätte im Land Brandenburg geschlossen haben.
Weder als Altenpflegeschule noch als Träger der praktischen Ausbildung dürfen Sie Schulgeld erheben.
Als praktische Ausbildungsstätte müssen Sie eine angemessene, den branchen- und ortsüblichen Sätzen entsprechende Ausbildungsvergütung zahlen.
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Jetzt Projekt prüfenstaatlich anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg
Förderbetrag: bis 15.840 €.
Anträge sind bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV). Quelle: foerderdatenbank.de.
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