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Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Wenn Sie Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: staatlich anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts in der Altenpflegeausbildung und der Altenpflegehilfeausbildung. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für den Unterricht der 3-jährigen Altenpflegeausbildung und der 1-jährigen Altenpflegehilfeausbildung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt monatlich je Schülerin und Schüler EUR 440,00 höchstens jedoch EUR 15.840 je Altenpflegeschülerin und Altenpflegeschüler für die gesamte reguläre Ausbildungszeit von 3 Jahren und insgesamt nicht mehr als EUR 5.280 je Altenpflegehilfeschülerin und Altenpflegehilfeschüler. Jede zum 1.1.2019 anerkannte Altenpflegeschule kann einmalig im Jahr einen Zuschuss von bis zu EUR 14.000 für erhöhte Personal- und Sachkosten erhalten, die über den monatlichen Förderhöchstbetrag je Schülerin und Schüler nicht gedeckt werden. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Dezernat 52 ein.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 15.840 €.

Frist und Status

Anträge sind bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit Sitz in Brandenburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die theoretische und die praktische Ausbildung im Land Brandenburg durchführen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Ausbildungskapazitäten verfügen.

Die Schülerinnen und die Schüler müssen die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und einen Ausbildungsvertrag mit einer praktischen Ausbildungsstätte im Land Brandenburg geschlossen haben.

Weder als Altenpflegeschule noch als Träger der praktischen Ausbildung dürfen Sie Schulgeld erheben.

Als praktische Ausbildungsstätte müssen Sie eine angemessene, den branchen- und ortsüblichen Sätzen entsprechende Ausbildungsvergütung zahlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über erforderliche Ausbildungskapazitäten,Ausbildungsvertrag mit praktischer Ausbildungsstätte

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe

Wer kann Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe beantragen?

staatlich anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe?

Förderbetrag: bis 15.840 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe beantragen?

Anträge sind bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.840 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg