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Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: staatlich anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts in der Altenpflegeausbildung und der Altenpflegehilfeausbildung. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für den Unterricht der 3-jährigen Altenpflegeausbildung und der 1-jährigen Altenpflegehilfeausbildung. Die Förderung beträgt monatlich je Schülerin und Schüler 440 Euro, höchstens jedoch 15.840 Euro je Altenpflegeschülerin und Altenpflegeschüler für die gesamte reguläre Ausbildungszeit von 3 Jahren. Anträge sind bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 15.840 €.

Frist und Status

Anträge sind bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit Sitz in Brandenburg.

Die theoretische und praktische Ausbildung muss im Land Brandenburg durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über erforderliche Ausbildungskapazitäten,Ausbildungsvertrag mit praktischer Ausbildungsstätte

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe

Wer kann Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe beantragen?

staatlich anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe?

Förderbetrag: bis 15.840 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe beantragen?

Anträge sind bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.840 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg