Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Wenn Sie Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: staatlich anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 15.840 €.
Frist und Status
Anträge sind bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit Sitz in Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die theoretische und die praktische Ausbildung im Land Brandenburg durchführen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Ausbildungskapazitäten verfügen.
Die Schülerinnen und die Schüler müssen die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und einen Ausbildungsvertrag mit einer praktischen Ausbildungsstätte im Land Brandenburg geschlossen haben.
Weder als Altenpflegeschule noch als Träger der praktischen Ausbildung dürfen Sie Schulgeld erheben.
Als praktische Ausbildungsstätte müssen Sie eine angemessene, den branchen- und ortsüblichen Sätzen entsprechende Ausbildungsvergütung zahlen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über erforderliche Ausbildungskapazitäten,Ausbildungsvertrag mit praktischer Ausbildungsstätte
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe
Wer kann Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe beantragen?
staatlich anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe?
Förderbetrag: bis 15.840 €.
Bis wann kann man Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe beantragen?
Anträge sind bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.840 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg