Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021–2027) – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und vergleichbare juristische Personen mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021–2027)
Wer kann Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021–2027) beantragen?
Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021–2027)?
Förderbetrag: ab 25.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021–2027)?
Fördergeber ist Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 25.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz