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Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021–2027) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz fördert auf der Grundlage seiner Innovationsstrategie (RIS3.RP) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Auf- und Ausbau von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen (Erweiterung und Modernisierung technischer Ausstattung, Bau oder Erweiterung von Forschungsgebäuden einschließlich Erstausstattung), Auf- und Ausbau von technologie- beziehungsweise anwendungsorientierten Kompetenzfeldern, Vernetzung und Aktivierung von technologieorientierten Netzwerk- und Clusterstrukturen (einschließlich Hubs), technologieorientierte Gründungsinfrastruktur (Neubau oder Erwerb von bestehenden Immobilien mit anschließender Herrichtung und Nutzbarmachung als Gründungsinfrastruktur, erstmalige Ausstattung der Gründungsinfrastruktur sowie begleitende Maßnahmen wie Informations- und Netzwerkveranstaltungen), Wissens- und Technologietransfer (WTT)/InnoProm (Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen von anwendungsorientierten Promotionsvorhaben unabhängig von einem bestimmten Wirtschafts- oder Produktionszweig) Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens. Der Anteil der EFRE -Mittel darf in stärker entwickelten Regionen höchstens 40 Prozent und in Übergangsregionen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (öffentliche und private Ausgaben) betragen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000 je Projekt. Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das EFRE -Kundenportal 2021–2027 der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Vereine und vergleichbare juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, technologieorientierte Netzwerke und Cluster mit Bedeutung oder Potenzial für das Land Rheinland-Pfalz, Technologiezentren in den Oberzentren des Landes.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt wird anhand folgender Kriterien bewertet: Kohärenz zur rheinland-pfälzischen Innovationsstrategie (RIS3.RP), wissenschaftliche Qualität und Innovationshöhe, Konzentration auf zukunftsfähige Innovations- und Technologiefelder, Bedeutung für die Stärkung des anwendungsorientierten Forschungs-, Technologie- und Innovationsprofils und der Wettbewerbsfähigkeit (Anwendungs- und Verwertungspotenziale) insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Bedeutung für regionale technologische Entwicklungspotenziale, Schwerpunkte, Kompetenzfelder, Netzwerke und Cluster.

Je nach der Art Ihres Vorhabens gelten weitere spezifische Voraussetzungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021–2027)

Wer kann Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021–2027) beantragen?

Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021–2027)?

Förderbetrag: ab 25.000 €. Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation (EFRE 2021–2027)?

Fördergeber ist Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 25.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz