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Betriebserlaubnisverfahren für Einrichtungen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Betriebserlaubnisverfahren regelt die Erteilung von Erlaubnissen für Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreuen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Was wird gefördert?
Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche ganztägig über Tag und Nacht oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, bedarf einer Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung. Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Die Antragstellung samt Nachweis aller zur Erteilung notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Daten erfolgt ausschließlich im Onlineportal DABEA (Datenbank der Einrichtungsaufsicht). Der Betrieb der Einrichtung darf erst nach Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Einrichtungsaufsicht aufgenommen werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Voraussetzungen
Erforderlich ist die Gewährleistung des Wohls der Kinder und Jugendlichen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Voraussetzungen,Antragsunterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Betriebserlaubnisverfahren für Einrichtungen
Wer kann Betriebserlaubnisverfahren für Einrichtungen beantragen?
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Wer ist Fördergeber von Betriebserlaubnisverfahren für Einrichtungen?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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