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Familienförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 28 Tagen

Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien, Familienverbände, soziale Beratungsstellen.

Was wird gefördert?

Das Gesetz zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen-Anhalt (Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt - FamBeFöG LSA) regelt die Zuwendungen zur Förderung von Familienbildungsmaßnahmen, Familienbegegnungsmaßnahmen und weiteren Angeboten für Familien.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

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Häufige Fragen zu Familienförderung

Wer kann Familienförderung beantragen?

Familien, Familienverbände, soziale Beratungsstellen

Wer ist Fördergeber von Familienförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: ms_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt