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Familienförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 28 Tagen
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien, Familienverbände, soziale Beratungsstellen.
Was wird gefördert?
Das Gesetz zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen-Anhalt (Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt - FamBeFöG LSA) regelt die Zuwendungen zur Förderung von Familienbildungsmaßnahmen, Familienbegegnungsmaßnahmen und weiteren Angeboten für Familien.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Familienförderung
Wer kann Familienförderung beantragen?
Familien, Familienverbände, soziale Beratungsstellen
Wer ist Fördergeber von Familienförderung?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: ms_sachsen_anhalt.
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