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Innovation in Brandenburg (IiB) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Brandenburg fördert den Ausbau von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung an bestimmten Hochschulen für spezifische Vorhaben, Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung sowie Geräteinvestitionen an Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung. Darüber hinaus bekommen Sie als staatliche Hochschule, staatlich anerkannte Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung die Förderung für Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 60 Prozent der zuwendungs-/zuweisungsfähigen Ausgaben. Bei Geräteinvestitionen müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 20.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Ihren Antrag zur Förderung von Geräteinvestitionen stellen Sie bitte zu bestimmten Stichtagen. Im Übrigen können Sie Ihre Anträge fortlaufend stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Frist und Status

Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Mehrländerforschungseinrichtungen sowie Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Innovation in Brandenburg (IiB)

Wer kann Innovation in Brandenburg (IiB) beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Innovation in Brandenburg (IiB)?

Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Innovation in Brandenburg (IiB) beantragen?

Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Innovation in Brandenburg (IiB)?

Fördergeber ist Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg