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EU-Schulprogramm – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen

Das EU-Schulprogramm unterstützt Kitas sowie Grund- und Förderschulen in Sachsen-Anhalt mit frischem Obst, Gemüse und Milch.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kitas ab 3 Jahren, Grund- und Förderschulen.

Was wird gefördert?

Das EU-Schulprogramm unterstützt Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen in Sachsen-Anhalt dabei, Kindern eine ausgewogene Ernährung näherzubringen. Im Rahmen des Programms erhalten teilnehmende Einrichtungen regelmäßig frisches Obst und Gemüse sowie Milch. Neben der Bereitstellung der Lebensmittel soll das Programm auch das Wissen über gesunde Ernährung, Lebensmittel und Landwirtschaft fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt.

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Häufige Fragen zu EU-Schulprogramm

Wer kann EU-Schulprogramm beantragen?

Kitas ab 3 Jahren, Grund- und Förderschulen

Wer ist Fördergeber von EU-Schulprogramm?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt