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EU-Schulprogramm – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen
Das EU-Schulprogramm unterstützt Kitas sowie Grund- und Förderschulen in Sachsen-Anhalt mit frischem Obst, Gemüse und Milch.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kitas ab 3 Jahren, Grund- und Förderschulen.
Was wird gefördert?
Das EU-Schulprogramm unterstützt Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen in Sachsen-Anhalt dabei, Kindern eine ausgewogene Ernährung näherzubringen. Im Rahmen des Programms erhalten teilnehmende Einrichtungen regelmäßig frisches Obst und Gemüse sowie Milch. Neben der Bereitstellung der Lebensmittel soll das Programm auch das Wissen über gesunde Ernährung, Lebensmittel und Landwirtschaft fördern.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu EU-Schulprogramm
Wer kann EU-Schulprogramm beantragen?
Kitas ab 3 Jahren, Grund- und Förderschulen
Wer ist Fördergeber von EU-Schulprogramm?
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
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