EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen
Die EU-Bienenförderung unterstützt Imker in Sachsen-Anhalt durch finanzielle Mittel für Schulungen, Ausstattungen und die Wiederauffüllung des Bienenbestandes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Imker, Imkerverbände, Imkervereine.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge können für das aktuelle Förderjahr gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e.
V., Imkervereine und Einzelimker mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Erforderliche Unterlagen
- Teilnahmebestätigung an einem anerkannten Neuimkerkurs
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt
Wer kann EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt beantragen?
Imker, Imkerverbände, Imkervereine
Bis wann kann man EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt beantragen?
Anträge können für das aktuelle Förderjahr gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
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