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EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Förderung unterstützt Schulungen für Imker, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die Anschaffung von Geräten. Zudem wird die Wiederauffüllung des Bienenbestandes gefördert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Imker, Imkerverbände und -vereine in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das aktuelle Antragsverfahren ist eröffnet. Die Förderung erfolgt aus EU- und Landesmitteln jeweils für ein Förderjahr (vom 01.08. bis 31.07.). Die bestehende Richtlinie wurde um den Zusatz zur Förderung des Kaufs von PKW-Anhängern für Erwerbsimker erweitert. Ab sofort können dazu Förderanträge gestellt werden. Gefördert werden: Schulungen für Einzelimker (Neuimker und Bestandsimker), Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Bienensachverständige, materiell technische Ausstattung für den Wissenstransfer und Informationsaustausch im Imkerverband und in den Imkervereinen, Errichtung oder Umbau von Lehrbienenständen an maximal acht festgelegten Standorten, Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für Neuimker und Bestandsimker, Analyse von Honig und Bienenwachs sowie die Wiederauffüllung des Bienenbestandes. Antragsberechtigt sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. oder auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt für Mitglieder in Sachsen-Anhalt tätige Imkerverbände, Imkervereine, die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben, sowie Einzelimker.

Frist und Status

laufend

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_bienenfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt

Wer kann EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt beantragen?

Imker, Imkerverbände und -vereine in Sachsen-Anhalt

Bis wann kann man EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt beantragen?

laufend

Wer ist Fördergeber von EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.

Ist EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt zur Gruppe „eu_bienenfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt