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EU-Bienenförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 57 Tagen

Imker in Sachsen-Anhalt können Förderungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Imker in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen, können gemäß Artikel 55 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 eine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erhalten. Antragsteller sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V., der Verband Buckfastimker Sachsen-Anhalt-Thüringen e.V., Imkervereine sowie Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Imker sein, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen.

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Häufige Fragen zu EU-Bienenförderung

Wer kann EU-Bienenförderung beantragen?

Imker in Sachsen-Anhalt

Wer ist Fördergeber von EU-Bienenförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt