EU-Bienenförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Imker in Sachsen-Anhalt können Förderungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erhalten. Die Förderung richtet sich an Imkerverbände, Imkervereine und Einzelimker.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Imker in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_bienenfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu EU-Bienenförderung
Wer kann EU-Bienenförderung beantragen?
Imker in Sachsen-Anhalt
Wer ist Fördergeber von EU-Bienenförderung?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.
Ist EU-Bienenförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört EU-Bienenförderung zur Gruppe „eu_bienenfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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