ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021-2027 – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt die berufliche Qualifizierung und Reintegration von Gefangenen in den Arbeitsmarkt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gefangene im sächsischen Justizvollzug.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Einreichung von Vorhabensideen vom 19. Juni bis 31. Juli 2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Voraussetzungen
Zugelassene Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021-2027
Wer kann ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021-2027 beantragen?
Gefangene im sächsischen Justizvollzug
Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021-2027?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021-2027 beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Einreichung von Vorhabensideen vom 19. Juni bis 31. Juli 2026
Wer ist Fördergeber von ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021-2027?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Juli 2026
- Förderregion
- Sachsen