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Antrag möglichZuschuss

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Erweiterung der individuellen Berufswahlspektren junger Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als außerschulischen Projektträger mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus bei zusätzlichen und freiwilligen Vorhaben, die der beruflichen Orientierung dienen und eine Erweiterung des Wissens, praktische Erfahrungen und das Erleben von Stärken in bislang geschlechtsuntypischen Tätigkeits- und Berufsfeldern für Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt im Jahr 2023 bis zu 95 Prozent, ab 2024 bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten für eine Dauer von bis zu 2 Jahren. Der Höchstbetrag liegt normalerweise bei EUR 90.000, für Vorhaben insbesondere mit einem überregionalen Wirkungskreis bis zu EUR 180.000. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen. Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 95 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 90.000 €.

Frist und Status

Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind außerschulische Träger der Maßnahme in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft, juristischer Personen oder Personenvereinigungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Maßnahme in Sachsen durchführen.Sie müssen über Genderkompetenz verfügen.Wenn Sie Maßnahmen durchführen, bei denen eine Kofinanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III vorgesehen ist, müssen Sie eine gültige Trägerzulassung nach SGB III besitzen.Zur Zielgruppe Ihres Vorhabens gehören junge Menschen von Klasse 7 bis 3 Jahre nach der Schulentlassung; Personen in bereits laufender Berufsausbildung sowie Studierende gehören normalerweise nicht zur Zielgruppe.Ihr Vorhaben umfasst bis zu 130 aktive Zeitstunden je Angebot und Jahr.Ihr Vorhaben bezieht sich insbesondere auf gewerblich-technische Berufe, mathematisch-naturwissenschaftliche Berufe, Informationstechnologien, Unternehmensgründung, Ingenieurwissenschaften, Soziales, Gesundheit, Unterricht und Erziehung.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027

Wer kann ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027?

Förderbetrag: 50.000 € – 90.000 €. Förderquote: 95 %.

Bis wann kann man ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 beantragen?

Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal.

Wer ist Fördergeber von ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 90.000 €
Förderquote
95 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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