ESF Plus-Richtlinie des SMS - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen - Jugendberufshilfe – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: SAB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt die Integration benachteiligter junger Menschen in die Ausbildungs- und Erwerbsarbeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: benachteiligte junge Menschen ohne Berufsabschluss.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2026. Anträge können bis zum 01. September 2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Voraussetzungen
Anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem.
§ 75 SGB VIII.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie des SMS - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen - Jugendberufshilfe
Wer kann ESF Plus-Richtlinie des SMS - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen - Jugendberufshilfe beantragen?
benachteiligte junge Menschen ohne Berufsabschluss
Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus-Richtlinie des SMS - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen - Jugendberufshilfe?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man ESF Plus-Richtlinie des SMS - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen - Jugendberufshilfe beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2026. Anträge können bis zum 01. September 2026 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von ESF Plus-Richtlinie des SMS - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen - Jugendberufshilfe?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. September 2026
- Förderregion
- Bundesweit