Fördergeber: SAB
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Stipendium für Gründerinnen und Gründer zur Unterstützung bei der Gründung eines jungen innovativen Unternehmens aus der Wissenschaft.
Antragsberechtigt sind: Gründerinnen und Gründer, Studierende, Hochschulabsolventen, wissenschaftliches Personal.
Antragstellung noch nicht gegründet sein, sondern ist erst innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraumes zu gründen
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Förderfähig sind natürliche Personen, die im Gründungsteam ein innovatives Unternehmen gründen und folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sind Studierende, Hochschulabsolventen und Absolventen von Berufsakademien, wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen oder ehemaliges wissenschaftliches Personal.
Sie haben ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Sie müssen Mitglied in einem Gründungsteam sein.
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Antragstellung noch nicht gegründet sein, sondern ist erst innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraumes zu gründen
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
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