VeröffentlichtZuschuss
Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: ISB Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung für Eigentümer von Mietwohnungen zur Bereitstellung an Mieterhaushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen, die keinen anderweitigen Belegungs- und Mietbindungen unterliegen und seit mindestens zehn Jahren bezugsfertig sind. Der Zuschuss ermittelt sich nach der Formel Preisunterschied x 109 x Wohnfläche. Die Förderung ist auch bei vermieteten Wohnungen möglich, sofern der Mieterhaushalt einen aktuellen Wohnberechtigungsschein vorlegt.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: ISB Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Mieterhaushalte müssen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Wohnberechtigungsschein
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen
Wer kann Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen beantragen?
Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen
Wer ist Fördergeber von Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen?
Fördergeber ist ISB Rheinland-Pfalz. Quelle: isb.
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