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Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: ISB Rheinland-Pfalz

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung für Eigentümer von Mietwohnungen zur Bereitstellung an Mieterhaushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen, die keinen anderweitigen Belegungs- und Mietbindungen unterliegen und seit mindestens zehn Jahren bezugsfertig sind. Der Zuschuss ermittelt sich nach der Formel Preisunterschied x 109 x Wohnfläche. Die Förderung ist auch bei vermieteten Wohnungen möglich, sofern der Mieterhaushalt einen aktuellen Wohnberechtigungsschein vorlegt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: ISB Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Mieterhaushalte müssen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Wohnberechtigungsschein

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Häufige Fragen zu Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen

Wer kann Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen beantragen?

Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen

Wer ist Fördergeber von Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen?

Fördergeber ist ISB Rheinland-Pfalz. Quelle: isb.

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