Fördergeber: ISB Rheinland-Pfalz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung für Eigentümer von Mietwohnungen zur Bereitstellung an Mieterhaushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen.
Antragsberechtigt sind: Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen.
Fördergeber und Antragstelle: ISB Rheinland-Pfalz.
Mieterhaushalte müssen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
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Fördergeber ist ISB Rheinland-Pfalz. Quelle: isb.
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