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ERP-Beteiligungsprogramm – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das ERP-Beteiligungsprogramm fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Kapitalbeteiligungsgesellschaften bei der Erweiterung ihrer Eigenkapitalbasis.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Was wird gefördert?

Die KfW-Bankengruppe fördert mit dem ERP-Beteiligungsprogramm kapitalsuchende Unternehmen sowie Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Für kapitalsuchende Unternehmen: Sie können Ihre Eigenkapitalbasis erweitern und erhalten als Beteiligungsnehmer neues Beteiligungskapital über eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Sie können zum Beispiel finanzieren: Innovationsprojekte wie die Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, Umstellungen bei Strukturwandel, Betriebe errichten oder erweitern, grundlegend rationalisieren oder umstellen, Existenzgründungen, Beteiligung an einer Unternehmensnachfolge. Für Kapitalbeteiligungsgesellschaften: Sie erhalten als Beteiligungsgeber einen Refinanzierungskredit aus dem ERP-Beteiligungsprogramm. Die Förderung erfolgt als Refinanzierung von Beteiligungen. Die Beteiligung kann bis zu EUR 1,5 Millionen betragen, wobei die Beteiligung das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen darf. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Anträge von Unternehmen können nur bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_erp_beteiligungsprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Millionen Euro, in begründeten Fällen bis zu 75 Millionen Euro.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Beteiligungsverträge
  • die vor der Antragstellung bereits abgeschlossen wurden
  • sowie die Finanzierung von Sanierungsfällen.

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Häufige Fragen zu ERP-Beteiligungsprogramm

Wer kann ERP-Beteiligungsprogramm beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Kapitalbeteiligungsgesellschaften

Wie hoch ist die Förderung bei ERP-Beteiligungsprogramm?

Förderbetrag: bis 1.500.000 €.

Bis wann kann man ERP-Beteiligungsprogramm beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von ERP-Beteiligungsprogramm?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist ERP-Beteiligungsprogramm mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört ERP-Beteiligungsprogramm zur Gruppe „kfw_erp_beteiligungsprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500.000 €
Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Beteiligung
Förderregion
bundesweit