ERP-Beteiligungsprogramm – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das ERP-Beteiligungsprogramm fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Kapitalbeteiligungsgesellschaften bei der Erweiterung ihrer Eigenkapitalbasis.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_erp_beteiligungsprogramm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Millionen Euro, in begründeten Fällen bis zu 75 Millionen Euro.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Beteiligungsverträge
- •die vor der Antragstellung bereits abgeschlossen wurden
- •sowie die Finanzierung von Sanierungsfällen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu ERP-Beteiligungsprogramm
Wer kann ERP-Beteiligungsprogramm beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Kapitalbeteiligungsgesellschaften
Wie hoch ist die Förderung bei ERP-Beteiligungsprogramm?
Förderbetrag: bis 1.500.000 €.
Bis wann kann man ERP-Beteiligungsprogramm beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von ERP-Beteiligungsprogramm?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist ERP-Beteiligungsprogramm mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört ERP-Beteiligungsprogramm zur Gruppe „kfw_erp_beteiligungsprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.500.000 €
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Beteiligung
- Förderregion
- bundesweit