Dieses Programm ist ausgelaufen.
Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert.
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_ebn". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Wer kann Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beantragen?
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Bis wann kann man Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 13. Dezember 2024. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) zur Gruppe „bmwe_ebn". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 13. Dezember 2024
- Förderregion
- bundesweit