Dieses Programm ist ausgelaufen.

Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert.

AusgelaufenZuschuss

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich an Kommunen, Verbände, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Der Vorhabenbeginn darf nicht vor der Bewilligung erfolgen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_ebn". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Wer kann Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen

Bis wann kann man Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 13. Dezember 2024. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) zur Gruppe „bmwe_ebn". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
13. Dezember 2024
Förderregion
bundesweit