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Antrag möglichZuschuss

Einzelstipendien des Deutsch-Französischen Jugendwerks – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen

Das DFJW bietet Einzelantragsstellern und Kleingruppen die Möglichkeit, Projekte in Deutschland oder Frankreich durchzuführen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Junge Erwachsene zwischen 16 und 30 Jahren.

Was wird gefördert?

Junge Erwachsene zwischen 16 und 30 Jahren können sich für das Individualprojekt vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) bewerben. Das DFJW bietet Einzelantragsstellern und Kleingruppen bis zu vier Personen die Möglichkeit, ein zwei- bis vierwöchiges Projekt in Deutschland oder Frankreich durchzuführen. Die Projekte sollen sich direkt oder indirekt mit den Themen des Orientierungsberichts befassen. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden.

Frist und Status

Projektanträge können ganzjährig gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW).

Offizielle Programm-Quelle →

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Einzelstipendien des Deutsch-Französischen Jugendwerks

Wer kann Einzelstipendien des Deutsch-Französischen Jugendwerks beantragen?

Junge Erwachsene zwischen 16 und 30 Jahren

Bis wann kann man Einzelstipendien des Deutsch-Französischen Jugendwerks beantragen?

Projektanträge können ganzjährig gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Einzelstipendien des Deutsch-Französischen Jugendwerks?

Fördergeber ist Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW). Quelle: senbjf_berlin.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

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