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Ehrenamt und Jugendleitercard – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Das Programm unterstützt ehrenamtliches Engagement von Jugendlichen und Erwachsenen in der Jugendarbeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter.

Was wird gefördert?

Das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen und Erwachsenen ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Ehrenamtliche leisten mit ihrer Arbeit einen unschätzbaren Wert für unsere Gesellschaft und tragen dazu bei, anderen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, an vielfältigen außerschulischen Angeboten und Bildungsmaßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit teilzunehmen. Die bundeseinheitliche Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) bescheinigt diese modulare Ausbildung, die Jugendliche in die Lage versetzt, verantwortungsbewusst und eigenständig Angebote in der Jugendarbeit durchzuführen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

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Häufige Fragen zu Ehrenamt und Jugendleitercard

Wer kann Ehrenamt und Jugendleitercard beantragen?

Ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter

Wer ist Fördergeber von Ehrenamt und Jugendleitercard?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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