EFRE- / JTF-Förderprogramm Mobilität II – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt die Schaffung klimafreundlicher Angebote im kommunalen ÖPNV im Land Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Aufgabenträger des kÖPNV, Gemeinden und Gemeindeverbände im Lausitzer Revier.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg.
Voraussetzungen
Aufgabenträger des kÖPNV gemäß § 3 Absatz 1 und 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg.
Gemeinden und Gemeindeverbände im Lausitzer Revier sowie ortsansässige Verkehrsunternehmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu EFRE- / JTF-Förderprogramm Mobilität II
Wer kann EFRE- / JTF-Förderprogramm Mobilität II beantragen?
Aufgabenträger des kÖPNV, Gemeinden und Gemeindeverbände im Lausitzer Revier
Bis wann kann man EFRE- / JTF-Förderprogramm Mobilität II beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von EFRE- / JTF-Förderprogramm Mobilität II?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Quelle: mil_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- Brandenburg