Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029 – Förderung in Thüringen
Fördergeber: Thüringer Aufbaubank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen
Der Freistaat Thüringen unterstützt die Inanspruchnahme des Kommunalen Investitionsprogramms mit einer Schuldendiensthilfe für Kredite zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden in Thüringen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 15. November 2029.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden in Thüringen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Anlagen zum Antrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029
Wer kann Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029 beantragen?
Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden in Thüringen
Bis wann kann man Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029 beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 15. November 2029.
Wer ist Fördergeber von Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029?
Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank. Quelle: tab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 15. November 2029
- Förderregion
- Thüringen