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DO! Export – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung für deutsche Unternehmen zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern im Ausland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer aus der Musikwirtschaft..

Was wird gefördert?

Die Bundesregierung unterstützt Sie als deutsches Unternehmen bei Ihrer Exportstrategie zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern im Ausland. Gefördert werden Aktivitäten und Maßnahmen einer ausgereiften Exportstrategie, beispielsweise die Organisation von eigenen internationalen oder international ausgerichteten Showcases und Promo-Events, die gezielte Platzierung deutscher Acts auf ausgewählten, branchenrelevanten Festivals und Clubs im Ausland, die Durchführung international ausgerichteter Marketing- und PR-Kampagnen für die Positionierung ihrer Künstlerinnen und Künstler, internationale oder international ausgerichtete Songwriting-Camps. Sie erhalten den Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt 75 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 EUR. Sie müssen mindestens Gesamtausgaben von 3.000 EUR haben. Sie können die Förderung zweimal pro Kalenderjahr erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 10.000 €.

Frist und Status

Antrag spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_do_export". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer aus der Musikwirtschaft.

Antragstellende benötigen einen Sitz in Deutschland und dürfen keine Dependancen/Vertretungen im Zielland haben.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsstellende
  • die verfassungsfeindliche
  • gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer inhaltlichen Programmplanung setzen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu DO! Export

Wer kann DO! Export beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer aus der Musikwirtschaft.

Wie hoch ist die Förderung bei DO! Export?

Förderbetrag: 3.000 € – 10.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man DO! Export beantragen?

Antrag spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn einreichen.

Wer ist Fördergeber von DO! Export?

Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist DO! Export mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört DO! Export zur Gruppe „bkm_do_export". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 10.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit