DO! Export – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung für deutsche Unternehmen zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern im Ausland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer aus der Musikwirtschaft..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 10.000 €.
Frist und Status
Antrag spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_do_export". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer aus der Musikwirtschaft.
Antragstellende benötigen einen Sitz in Deutschland und dürfen keine Dependancen/Vertretungen im Zielland haben.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsstellende
- •die verfassungsfeindliche
- •gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer inhaltlichen Programmplanung setzen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu DO! Export
Wer kann DO! Export beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer aus der Musikwirtschaft.
Wie hoch ist die Förderung bei DO! Export?
Förderbetrag: 3.000 € – 10.000 €. Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man DO! Export beantragen?
Antrag spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn einreichen.
Wer ist Fördergeber von DO! Export?
Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist DO! Export mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört DO! Export zur Gruppe „bkm_do_export". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 3.000 € – 10.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit