Fördergeber: Film- und Medienstiftung NRW
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Unternehmen und gewerbetreibende Personen in Nordrhein-Westfalen können Zuschüsse oder zinslose Darlehen für die Entwicklung von digitalen Spielen und immersiven Inhalten erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.
Fördergeber und Antragstelle: Film- und Medienstiftung NRW.
Das Projekt muss eine Mindestanzahl von Kultur- und Kreativitätskriterien erfüllen, qualitativ förderungswürdig sein, die Würde des Menschen achten, nachhaltig umgesetzt werden und einen Eigenanteil von mindestens 10% leisten.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen und gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag: bis 8.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.
Fördergeber ist Film- und Medienstiftung NRW. Quelle: nrwbank.
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