Fördergeber: Bundespräsidialamt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Die Deutsche Künstlerhilfe unterstützt Künstler*innen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die durch ihr künstlerisches Schaffen kulturelle Leistungen für Deutschland erbracht haben.
Antragsberechtigt sind: Künstler*innen.
Fördergeber und Antragstelle: Bundespräsidialamt.
Antragsberechtigt sind Künstler*innen mit festem Wohnsitz im Land Brandenburg.
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Fördergeber ist Bundespräsidialamt. Quelle: mwfk_brandenburg.
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