Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 21 Tagen
Die Deutsche Künstlerhilfe unterstützt Künstler*innen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die durch ihr künstlerisches Schaffen eine kulturelle Leistung für Deutschland erbracht haben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Künstler*innen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Künstler*innen mit festem Wohnsitz in Brandenburg.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular Deutsche Künstlerhilfe (einmalig),Antragsformular Deutsche Künstlerhilfe (befristet dauerhaft),Erfassungsbogen zur Überprüfung der Einkommensverhältnisse
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten
Wer kann Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten beantragen?
Künstler*innen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Wer ist Fördergeber von Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten?
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Quelle: mwfk_brandenburg.
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