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Deutsche Künstlerhilfe – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Bundespräsidialamt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Die Deutsche Künstlerhilfe unterstützt Künstler*innen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die durch ihr künstlerisches Schaffen kulturelle Leistungen für Deutschland erbracht haben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Künstler*innen.

Was wird gefördert?

Die Deutsche Künstlerhilfe wurde 1953 von Theodor Heuss gegründet und wird seitdem treuhänderisch vom amtierenden Bundespräsidenten mit Unterstützung vom Bundespräsidialamt verwaltet. Sie hat das Ziel der Unterstützung von Künstlern*innen in allen Sparten, die durch ihr künstlerisches Schaffen eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und durch diverse Gründe (bspw. Krankheit) in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die finanzielle Unterstützung stellt keine Sozialleistung dar, sondern ist Ausdruck der Wertschätzung der kulturellen Leistungen durch den Bundespräsidenten, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Die Unterstützung erfolgt entweder einmalig oder als befristete Dauerförderung, die turnusmäßig überprüft wird.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundespräsidialamt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Künstler*innen mit festem Wohnsitz im Land Brandenburg.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular Deutsche Künstlerhilfe (einmalig),Antragsformular Deutsche Künstlerhilfe (befristet dauerhaft),Erfassungsbogen zur Überprüfung der Einkommensverhältnisse

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Deutsche Künstlerhilfe

Wer kann Deutsche Künstlerhilfe beantragen?

Künstler*innen

Wer ist Fördergeber von Deutsche Künstlerhilfe?

Fördergeber ist Bundespräsidialamt. Quelle: mwfk_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg