Deutsche Künstlerhilfe – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Bundespräsidialamt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Die Deutsche Künstlerhilfe unterstützt Künstler*innen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die durch ihr künstlerisches Schaffen kulturelle Leistungen für Deutschland erbracht haben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Künstler*innen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundespräsidialamt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Künstler*innen mit festem Wohnsitz im Land Brandenburg.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular Deutsche Künstlerhilfe (einmalig),Antragsformular Deutsche Künstlerhilfe (befristet dauerhaft),Erfassungsbogen zur Überprüfung der Einkommensverhältnisse
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Wer kann Deutsche Künstlerhilfe beantragen?
Künstler*innen
Wer ist Fördergeber von Deutsche Künstlerhilfe?
Fördergeber ist Bundespräsidialamt. Quelle: mwfk_brandenburg.
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