Dieses Programm ist ausgelaufen.

Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert.

AusgelaufenDarlehen, Bürgschaft

Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Deutsch-Französischen Filmkoproduktionen durch Darlehen und Bürgschaften.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Deutsch-Französische Filmkoproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025. Es stehen jährlich 3,2 Millionen EUR zur Verfügung, wovon 200.000 EUR für den Produzent*innennachwuchs vorgesehen sind. Anträge können bis zu zwei Fristen im Jahr eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.200.000 €.

Frist und Status

Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Anträge können bis zum 20.04.2026 und 15.09.2026 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ffa_filmfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung)

Wer kann Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung) beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung)?

Förderbetrag: bis 3.200.000 €.

Bis wann kann man Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 20. April 2026. Anträge können bis zum 20.04.2026 und 15.09.2026 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung)?

Fördergeber ist Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung) zur Gruppe „ffa_filmfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.200.000 €
Förderquote
bis zu 50 %
Förderart
Darlehen, Bürgschaft
Antragsfrist
20. April 2026
Förderregion
bundesweit