Dieses Programm ist ausgelaufen.
Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert.
Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Deutsch-Französischen Filmkoproduktionen durch Darlehen und Bürgschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.200.000 €.
Frist und Status
Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Anträge können bis zum 20.04.2026 und 15.09.2026 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ffa_filmfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung)
Wer kann Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung) beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung)?
Förderbetrag: bis 3.200.000 €.
Bis wann kann man Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 20. April 2026. Anträge können bis zum 20.04.2026 und 15.09.2026 gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung)?
Fördergeber ist Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung) zur Gruppe „ffa_filmfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.200.000 €
- Förderquote
- bis zu 50 %
- Förderart
- Darlehen, Bürgschaft
- Antragsfrist
- 20. April 2026
- Förderregion
- bundesweit