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Antrag möglichDarlehen

Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Digitalisierungsdarlehen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in Sachsen Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen zur digitalen Transformation. Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten: Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung,Anschaffung notwendiger Hardware und Software,die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt für junge kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben undfür etablierte oder junge mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 30.000 und höchstens EUR 250.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über Ihre Hausbank.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss das Digitalisierungsniveau im Unternehmen verbessern.Mit dem geplanten Vorhaben müssen Sie komplexe Geschäftsprozesse digitalisieren,neue Geschäftsmodelle einführen oderbestehende Geschäftsmodelle verbessern.

Nicht gefördert werden die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben,Personalkosten,Betriebsstätten außerhalb Sachsens,Mitnutzung durch verbundene oder Partnerunternehmen,IKT-Grundausstattung,Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe, Smartphons,Maßnahmen zum Onlinemarketing,Schulungen zu Hardware und Software ohne direkten Bezug zu den Maßnahmen des Projektes.

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Häufige Fragen zu Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Digitalisierungsdarlehen

Wer kann Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Digitalisierungsdarlehen beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Digitalisierungsdarlehen?

Förderbetrag: 30.000 € – 250.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Digitalisierungsdarlehen?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
30.000 € – 250.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen

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