Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt bezirkliche Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe älterer Menschen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie gemeinnützige Träger in Form einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen juristischen Person oder deren Zusammenschlüsse.
Es müssen ein Konzept und ein Programm für die geplante Maßnahme vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Konzept für die Maßnahme,Programm für die Maßnahme,Nachweis der Gemeinnützigkeit
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg
Wer kann Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg beantragen?
Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Bis wann kann man Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg beantragen?
Anträge müssen bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg?
Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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