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Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt bezirkliche Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe älterer Menschen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei bezirklichen Maßnahmen der Begegnung, Partizipation, Mitwirkung, Teilhabe und Teilgabe älterer Menschen. Sie erhalten die Förderung für Treffpunkte, Gruppen, Projekte und Maßnahmen, die einen Handlungsbedarf im Bezirk aufgreifen oder einen möglichst modellhaften Beitrag leisten, und einmalige Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren wie beispielsweise Feste, Veranstaltungen und Ausfahrten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrer jeweiligen Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das zuständige Fachamt des für Sie zuständigen Bezirksamtes.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie gemeinnützige Träger in Form einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen juristischen Person oder deren Zusammenschlüsse.

Es müssen ein Konzept und ein Programm für die geplante Maßnahme vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept für die Maßnahme,Programm für die Maßnahme,Nachweis der Gemeinnützigkeit

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Häufige Fragen zu Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg

Wer kann Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg beantragen?

Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen

Bis wann kann man Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg beantragen?

Anträge müssen bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg?

Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg