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FTI-Thüringen TRANSFER – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Das Programm unterstützt junge Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Junge technologieorientierte, wissensbasierte und kreativwirtschaftliche Unternehmen sowie Träger von Technologie- und Gründerzentren.

Was wird gefördert?

FTI-Thüringen TRANSFER ist Bestandteil der Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation“. Es fördert Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen, die für die Zusammenarbeit mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Thüringen erforderlich sind. Zudem werden Kaltmietfreistellungen für junge technologieorientierte, wissensbasierte und kreativwirtschaftliche Unternehmen gewährt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind junge Unternehmen, die nicht länger als 5 Jahre gegründet sind, sowie Träger von Technologie- und Gründerzentren.

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Häufige Fragen zu FTI-Thüringen TRANSFER

Wer kann FTI-Thüringen TRANSFER beantragen?

Junge technologieorientierte, wissensbasierte und kreativwirtschaftliche Unternehmen sowie Träger von Technologie- und Gründerzentren

Wie hoch ist die Förderung bei FTI-Thüringen TRANSFER?

Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von FTI-Thüringen TRANSFER?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Quelle: tab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen